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Betriebliche Krisenresilienz: Was das DGUV Barometer Arbeitswelt 2026 zeigt

vor 5 Tagen
4 Min. Lesezeit

89 % halten betriebliche Krisenvorsorge für wichtig. Doch nur 60 % sehen ihren Betrieb gut auf Brände oder Explosionen vorbereitet.


Diese beiden Ergebnisse des DGUV Barometers Arbeitswelt 2026 zeigen eine auffällige Lücke zwischen dem hohen Stellenwert von Prävention und der tatsächlich wahrgenommenen Vorbereitung im eigenen Betrieb.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ließ im Februar 2026 insgesamt 2.015 Erwerbstätige befragen. Erhoben wurden Einschätzungen zur Bedeutung von Prävention, zu vorhandenen Maßnahmen und zur Vorbereitung auf unterschiedliche Krisenszenarien. Die Ergebnisse sind keine technische Prüfung einzelner Unternehmen. Sie geben jedoch Hinweise darauf, wie sichtbar und belastbar betriebliche Notfallstrukturen aus Sicht der Beschäftigten sind.


Krisenresilienz zwischen Anspruch und betrieblicher Wahrnehmung


Das Sicherheitsbewusstsein ist deutlich ausgeprägt. 90 % stimmen der Aussage zu, dass Prävention Unternehmen stärkt und die Krisenfestigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland erhöht. 89 % bewerten betriebliche Vorkehrungen wie Notfallpläne, Brandschutz und Arbeitsschutz als wichtig oder sehr wichtig.


Bei der wahrgenommenen Vorbereitung unterscheiden sich die Krisenszenarien jedoch erheblich:

Krisenszenario

Als gut vorbereitet eingeschätzt

Pandemien

64 %

Brände oder Explosionen

60 %

Cyberangriffe

52 %

Lieferkettenstörungen

38 %

Gewaltereignisse

30 %

Naturkatastrophen

30 %

Langanhaltende Stromausfälle

28 %

Quelle: DGUV Barometer Arbeitswelt 2026, S. 7.


Die vergleichsweise hohen Werte für Pandemien dürften auch mit den Erfahrungen der vergangenen Jahre zusammenhängen. Bei längerem Stromausfall, Naturereignissen oder Gewaltereignissen fällt die Bewertung deutlich zurückhaltender aus.


Für Brände und Explosionen liegt der Wert bei 60 %. Gerade hier bestehen seit Langem etablierte bauliche, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen.


Warum 60 % beim Brandschutz kein beruhigender Wert sind


Betrieblicher Brandschutz besteht nicht nur aus Feuerlöschern, Beschilderung und Dokumenten. Entscheidend ist, ob Alarmierung, Evakuierung und erste Maßnahmen im Ereignisfall tatsächlich funktionieren.

Ein Feuerlöscher ist nur wirksam, wenn er geeignet, erreichbar und funktionsfähig ist und Beschäftigte seine Anwendung kennen. Ein Flucht- und Rettungsplan hilft nur, wenn die relevanten Wege bekannt und frei sind. Eine Evakuierungsorganisation muss auch bei Urlaub, Krankheit, Schichtwechsel oder einer gestörten Kommunikation handlungsfähig bleiben.

Die Befragung erlaubt keinen Rückschluss darauf, dass 40 % der Unternehmen objektiv unzureichend vorbereitet sind. Sie zeigt aber, dass ein erheblicher Teil der Beschäftigten die vorhandene Vorbereitung nicht als gut wahrnimmt. Das kann auf Informationslücken, seltene Übungen oder unklare Zuständigkeiten hinweisen.


Welche Maßnahmen Unternehmen bereits umsetzen

Auch bei den vorhandenen Maßnahmen ergibt sich ein gemischtes Bild:

  • 67 % nennen Ausbildungen und Übungen, etwa zu Brandschutz, Erster Hilfe oder Notfallverhalten.

  • 61 % berichten von IT-Sicherheitsmaßnahmen.

  • 50 % nennen Notfall- und Krisenpläne.

Diese Instrumente erfüllen unterschiedliche Funktionen. Ein Notfallplan beschreibt Abläufe, eine Schulung vermittelt Wissen und eine Übung prüft die praktische Umsetzbarkeit. Erst ihr Zusammenwirken schafft eine belastbare Notfallorganisation.


Brandschutzhelfende als Teil der Krisenresilienz

94 % der Befragten bewerten Ersthelfende als wichtig oder sehr wichtig. Für Sicherheitsbeauftragte und Brandschutzhelfende liegt der Anteil jeweils bei 84 %. Damit wird die Bedeutung betrieblicher Sicherheitsfunktionen klar bestätigt.

Brandschutzhelfende sollen Entstehungsbrände im Rahmen ihrer Möglichkeiten und ohne Eigengefährdung bekämpfen. Ihre Ausbildung umfasst theoretische Grundlagen und praktische Übungen mit Feuerlöscheinrichtungen.

Nach ASR A2.2 ist bei normaler Brandgefährdung in der Regel ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ausreichend. Die erforderliche Zahl ist jedoch über die Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Ein höherer Bedarf kann sich unter anderem aus Schichtbetrieb, wechselnden Anwesenheiten, einer großen räumlichen Ausdehnung, erhöhter Brandgefährdung oder aus Personen mit Unterstützungsbedarf ergeben.

Ein rechnerischer Mindestanteil allein belegt deshalb noch keine funktionierende Brandschutzorganisation.


Die Schnittstelle zum Business Continuity Management

Brandschutz und Business Continuity Management, kurz BCM, verfolgen unterschiedliche, aber miteinander verbundene Ziele. Brandschutz soll Brände vermeiden, ihre Auswirkungen begrenzen und Menschen schützen. BCM befasst sich mit der Fortführung und Wiederherstellung kritischer Geschäftsprozesse nach einer Störung.

Nach einem Brand stellen sich daher zwei aufeinanderfolgende Fragen: Wurde die unmittelbare Gefahrenlage beherrscht? Und wie schnell kann der Betrieb seine wesentlichen Leistungen wieder aufnehmen?

Die ISO 22301 beschreibt Anforderungen an ein Business-Continuity-Managementsystem. In diesem Zusammenhang bezeichnet die Recovery Time Objective die angestrebte Wiederherstellungszeit eines Prozesses. Die Maximum Tolerable Period of Disruption beschreibt die maximal tolerierbare Unterbrechungsdauer. Eine wirksame Brandschutzorganisation kann die Resilienz erhöhen, ersetzt aber kein umfassendes BCM.


Fünf Prüffragen für die betriebliche Praxis

  1. Ist die Gefährdungsbeurteilung aktuell und berücksichtigt sie neue Maschinen, Nutzungen, Lagerflächen oder Arbeitsverfahren?

  2. Sind während aller Betriebszeiten ausreichend Brandschutzhelfende verfügbar, auch bei Urlaub, Krankheit und Schichtwechsel?

  3. Kennen Beschäftigte Alarmierungswege, Fluchtwege, Sammelstellen und Zuständigkeiten im Brandfall?

  4. Wurde die Notfallorganisation praktisch geübt und wurden erkannte Schwachstellen dokumentiert und bearbeitet?

  5. Ist bekannt, welche Geschäftsprozesse nach einem Schadensereignis zuerst wiederhergestellt werden müssen und welche Ressourcen dafür erforderlich sind?


Fazit

Das DGUV Barometer Arbeitswelt 2026 belegt ein hohes Bewusstsein für Prävention. Zugleich zeigen die Einschätzungen zu Bränden, Stromausfällen und weiteren Krisenszenarien, dass viele Unternehmen ihre Notfallstrukturen kritisch prüfen sollten.

Krisenresilienz entsteht nicht durch Dokumentation. Sie setzt aktuelle Gefährdungsbeurteilungen, qualifizierte Beschäftigte, klare Zuständigkeiten und wiederkehrende praktische Übungen voraus.

Bitzer Brandschutz & Sicherheitsmanagement unterstützt Unternehmen in München, Haar und Umgebung bei Brandschutzhelferausbildungen nach ASR A2.2 und DGUV Information 205-023, betrieblichen Brandschutzunterweisungen, Evakuierungsübungen sowie Workshops zum Notfall- und Krisenmanagement.

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Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Anfrage.

Quellen und weiterführende Informationen

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. (2026). DGUV Barometer Arbeitswelt 2026: Krisenresilienz. DGUV. Originalpublikation

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. (2014). Brandschutzhelfer: Ausbildung und Befähigung (DGUV Information 205-023).

Ausschuss für Arbeitsstätten. Maßnahmen gegen Brände (ASR A2.2).

Die statistischen Angaben stammen aus dem DGUV Barometer Arbeitswelt 2026. Die fachlichen Handlungsempfehlungen sind eine eigenständige Einordnung von Bitzer Brandschutz & Sicherheitsmanagement.

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