Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
Bitzer Brandschutz – nachfolgend „Anbieter“ – und dem Kunden über Schulungs-, Trainings- und Beratungsleistungen im Bereich Brandschutz, Notfallmanagement und Prävention.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§2 Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung auf der Website sowie der schriftlichen Auftragsbestätigung.
(2) Die Leistungen umfassen insbesondere:
– Brandschutzhelfer-Ausbildung nach DGUV,
– Evakuierungsübungen und Notfalltrainings,
– Szenario- und Krisenworkshops,
– Brandschutzerziehung für Kindergärten.
(3) Der Anbieter schuldet eine fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistung, jedoch keinen bestimmten Lernerfolg oder wirtschaftlichen Erfolg.
(4) Änderungen oder Anpassungen des Leistungsumfangs aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen bleiben vorbehalten, sofern der Gesamtcharakter der Leistung erhalten bleibt.
§3 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass geeignete Räumlichkeiten, Flächen und organisatorische Voraussetzungen zur Durchführung der Leistung vorhanden sind.
(2) Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung betrieblicher Sicherheitsregeln sowie für die Information der teilnehmenden Personen.
(3) Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung können gesondert berechnet werden.
§4 Termine und Durchführung
(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, Termine aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit des Trainers, höhere Gewalt, behördliche Einschränkungen) zu verschieben. In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten.
(3) Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Terminverschiebung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem vereinbarten Angebot.
(2) Rechnungen sind innerhalb von [z. B. 14] Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, Teilleistungen abzurechnen, sofern dies vereinbart wurde.
§6 Stornierung und Rücktritt
(1) Stornierungen durch den Kunden müssen schriftlich erfolgen.
(2) Bei Stornierung bis [z. B. 14 Tage] vor dem Termin ist die Stornierung kostenfrei.
(3) Bei späterer Stornierung können bis zu [z. B. 50–100 %] der vereinbarten Vergütung berechnet werden, sofern kein Ersatztermin vereinbart wird.
(4) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§7 Haftung
(1) Der Anbieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die Teilnahme an praktischen Übungen erfolgt auf eigenes Risiko der Teilnehmenden, soweit keine Pflichtverletzung des Anbieters vorliegt.
§8 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Schulungsunterlagen, Konzepte und Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Eine Weitergabe oder Vervielfältigung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig.
§9 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.
(2) Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen.
§10 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
§11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
